Quelle: Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall

Prof. Dr. Ing. Detlef Krahé, Bergische Universität Wuppertal

 

Gefahren für die Gesundheit

Die geplanten Windräder würden viele Bewohner in Plettenberg belästigen. 

Nur 40 % der Windenergie wird in Strom umgewandelt. Der Rest erzeugt Druckwellen, die als Geräusch (Schall) wahrgenommen werden. Diese entstehen an den Rotorblättern, deren Flügelspitzen sich mit bis zu 400 km/h drehen. Die Schallleistung am Entstehungsort entspricht dem Lärmpegel eines Düsenflugzeuges. 

Das Vibrieren der Flügelblätter erzeugt den nicht hörbaren Infraschall. Die stärksten und  impulshaltigsten Schallemissionen entstehen, wenn die Rotorflügel den Turm passieren.

 

Infraschall führt zu verschiedenen Gesundheitsgefährdungen.
In vielen Studien sind folgende Symptome regelmäßig zu finden:

• Schlafstörungen                       • Unruhe                           • verminderte  Leistungsfähigkeit                  

• Herz-Kreislaufprobleme           • Nervosität, Reizbarkeit   • Konzentrationsschwäche         

• Herzrasen, Bluthochdruck       • rasche Ermüdung           • Angstzustände

• Depressionen                          • Kopfschmerzen   


                       

Mehr Info: http://www.windkraft-abstand.de/infraschall/

Der Schutz der Anlieger gegen den hörbaren Schall der Windräder soll durch Mindestabstände von 600m im Außenbereich und 800m im Siedlungsbereich gewährleistet werden. Dies bedeutet, dass in den Nachtstunden der Lärmpegel außerhalb der Gebäude unzulässig hoch ist. Für reine Wohngebiete müsste der Abstand mindestens 2.200m, besser 3.500m betragen.

Innerhalb der dargestellten Kreise (Radius 2200 m) ist die Nachtruhe erheblich gestört!

Seit 2011(!) liegt in Deutschland ein Entwurf zur Verschärfung der Richtlinien zur Genehmigung von Windkraftanlagen vor, der jedoch bisher (bewusst?) nicht zur gültigen Norm erklärt wird, um die Mindestabstände zur Besiedlung ausreichend klein halten zu können. Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz werden ignoriert!

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Mindestabstand von 3.500 m zu Siedlungen und von 2.500 m im Außenbereich. Einige Staaten folgen dieser Empfehlung und haben die Mindestabstände vergrößert. - Beispiele:

  • USA:       Mindestabstand von 2.500 m

  • England: Mindestabstand von 3.000 m

  • Bayern:   Mindestabstand 10 x Windradhöhe (10 x 200 m = 2000 m)

Der Schutz der Gesundheit wird im Grundgesetz garantiert und darf nicht dem Aktionismus der Energiewende

zum Opfer fallen.

Infraschall von Windkraftanlagen

 

Beitrag in Spiegel TV Magazin am 07.06.2015

Externer Link zu Youtube   - Infraschall von Windkraftanlagen - Beitrag in Spiegel TV Magazin am 07.06.2015

 

 

 

Das Bundesumweltamt informiert in einer Studie zur Wirkung und negative Auswirkungen von Infraschall auf die Gesundheit.

 

Link extern: Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall

 

 

 

Gesundheitliche Gefahren

 

In diesem Vortrag widmet sich Dr. Mayer den gesundheitlichen Aspekten von Windkraftausbau und Energiewende.

 

Externer Link zu Youtube

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